Geschäftsführerhaftung bei Cyberangriffen: Was die Geschäftsleitung wissen muss

Geschäftsführerhaftung bei Cyberangriffen

Geschäftsführerhaftung bei Cyber-Angriffen: Was Führungskräfte wissen müssen

In einer immer stärker vernetzten Geschäftswelt wächst auch die Bedrohung durch Cyber-Angriffe. Für Geschäftsführer bedeutet dies eine wachsende Verantwortung, da sie für den Schutz der digitalen Infrastruktur ihres Unternehmens rechtlich haftbar gemacht werden können. Die Geschäftsführerhaftung bei Cyberangriffen ist in den letzten Jahren aufgrund verschärfter Regulierungen wie der DSGVO und der neuen EU-Richtlinien zur Cyber-Resilienz deutlich gestiegen. Die Anforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz sind komplexer geworden, und es reicht nicht mehr aus, lediglich technische Maßnahmen zu implementieren. Geschäftsführende müssen auch sicherstellen, dass organisatorische und präventive Maßnahmen getroffen werden.

Die rechtliche Verantwortung des Geschäftsführers

Ein Geschäftsführer ist in Deutschland gemäß § 43 GmbHG verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters walten zu lassen. Dies bedeutet, dass er für alle Risiken, die das Unternehmen betreffen, vorausschauende Schutzmaßnahmen ergreifen muss – und das schließt auch Cyber-Risiken ein. Die Verantwortung reicht von der Implementierung geeigneter IT-Sicherheitsmaßnahmen über die regelmäßige Überprüfung der Systeme bis hin zur Schaffung einer Cyber-Resilienz-Strategie, die das Unternehmen widerstandsfähig gegen Cyber-Angriffe macht.

Verpflichtung zur Risikominderung

Die Verantwortung für die IT-Sicherheit und die Datenverarbeitung ist Teil der Pflichten eines Geschäftsführers. Cybersecurity gehört heute ebenso wie finanzielle und rechtliche Aspekte zur Unternehmensführung. Dazu zählen auch Maßnahmen zur Risikominimierung. Diese können technischer Natur sein, wie die Installation von Firewalls und Anti-Malware-Systemen, aber auch organisatorisch: Etwa durch die Schulung von Mitarbeitern und die Einrichtung von Prozessen zur regelmäßigen Überprüfung von Sicherheitslücken. Der Geschäftsführer muss sicherstellen, dass im Falle eines Angriffs klar definierte Schritte eingeleitet werden können – von der Eindämmung des Schadens bis hin zur Meldung des Vorfalls an die zuständigen Behörden.

Die Risiken können in Form von Bußgeldern, Reputationsschäden und zivilrechtlichen Ansprüchen erheblich sein, insbesondere wenn sich herausstellt, dass Sicherheitslücken durch Vernachlässigung oder mangelnde Sorgfalt entstanden sind. Es reicht nicht aus, Schutzmaßnahmen einmalig einzuführen. Vielmehr müssen diese kontinuierlich überwacht und angepasst werden.

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Geschäftsführerhaftung bei Cyberangriffen: Neue EU-Richtlinien und verschärfte Pflichten

Mit dem Aufkommen neuer EU-Richtlinien, wie dem Cyber-Resilienz-Gesetz und der NIS2-Richtlinie, werden die Pflichten der Geschäftsführer weiter verschärft. Diese Richtlinien verpflichten Unternehmen, vor allem im Bereich kritischer Infrastrukturen, höhere Sicherheitsstandards umzusetzen. Die Harmonisierung der Cybersecurity-Vorgaben innerhalb der EU macht es notwendig, dass Unternehmen Maßnahmen zur Identifizierung und Abwehr von Cyber-Bedrohungen proaktiv ergreifen.

Für Geschäftsführer bedeutet dies nicht nur zusätzliche administrative Lasten, sondern auch eine gesteigerte persönliche Verantwortung. Die Richtlinien setzen strenge Fristen und Standards für die Reaktion auf Sicherheitsvorfälle und sehen empfindliche Strafen für Verstöße vor. Diese Strafen können bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen, was die Haftungsrisiken auf eine neue Ebene hebt. Die Einführung dieser Vorschriften zielt darauf ab, den gesamten EU-Raum resilienter gegen die wachsenden Bedrohungen durch Cyber-Kriminalität zu machen und gleichzeitig die Rechenschaftspflicht der Unternehmensführung zu erhöhen.

Präventionsmaßnahmen für Geschäftsführer

Um die Geschäftsführerhaftung bei Cyberangriffen zu minimieren, sollten Geschäftsführer mehrere Präventionsmaßnahmen ergreifen:

  1. Entwicklung einer umfassenden Sicherheitsstrategie
    Eine proaktive IT-Sicherheitsstrategie sollte alle möglichen Bedrohungsszenarien berücksichtigen. Dies umfasst sowohl die Implementierung technischer Schutzmaßnahmen wie Firewalls, Verschlüsselung und Intrusion Detection Systems (IDS), als auch organisatorische Maßnahmen wie Mitarbeiterschulungen und Sensibilisierungskampagnen.
  2. Regelmäßige Audits und Risikobewertungen
    Cyber-Bedrohungen verändern sich kontinuierlich, und daher müssen die Sicherheitsstrategien regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Externe Audits helfen, Schwachstellen zu identifizieren und sicherzustellen, dass die Sicherheitsvorkehrungen den aktuellen Standards entsprechen.
  3. Einführung eines Incident-Response-Plans
    Eine schnelle und koordinierte Reaktion ist im Falle eines Angriffs entscheidend, um Schäden zu begrenzen. Ein Incident-Response-Plan sollte klare Zuständigkeiten und Abläufe definieren, sodass alle Beteiligten wissen, welche Schritte im Notfall zu unternehmen sind. Dazu gehört auch die schnelle Kommunikation mit Kunden, Partnern und Behörden.
  4. Mitarbeiterschulungen und Sicherheitskultur
    Ein Großteil der Cyber-Angriffe erfolgt über menschliches Versagen, etwa durch Phishing oder Social Engineering. Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit sensiblen Daten und Cyber-Bedrohungen sind deshalb unerlässlich. Eine starke Sicherheitskultur im Unternehmen kann potenzielle Risiken erheblich mindern.
  5. Cyber-Versicherung abschließen
    Eine Cyber-Versicherung kann im Fall eines Cyber-Angriffs helfen, die finanziellen Schäden zu begrenzen. Sie bietet Schutz vor den direkten Kosten eines Angriffs, wie zum Beispiel die Wiederherstellung von Daten, und kann auch die rechtlichen und regulatorischen Kosten abdecken.

Fazit: Präventives Handeln schützt vor Geschäftsführerhaftung bei Cyberangriffen

Die Anforderungen an Geschäftsführer im Bereich der Cybersecurity nehmen stetig zu. Durch neue EU-Vorgaben und strenge nationale Gesetze wird die Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit Cyber-Bedrohungen immer umfassender. Geschäftsführer müssen daher proaktiv handeln und sicherstellen, dass ihre Unternehmen sowohl technisch als auch organisatorisch gut aufgestellt sind. Regelmäßige Audits, die Einführung eines Incident-Response-Plans und die Schulung der Mitarbeiter sind essenziell, um Cyber-Angriffe effektiv abwehren zu können und die Haftungsrisiken zu minimieren.

Die persönliche Haftung bei IT-Sicherheitsvorfällen ist kein theoretisches Risiko, sondern eine reale Bedrohung. Wer die IT-Sicherheit vernachlässigt, läuft Gefahr, nicht nur das Unternehmen, sondern auch sich selbst in große Schwierigkeiten zu bringen. Sind Sie als Geschäftsführer ausreichend vorbereitet? Die richtige Strategie kann den Unterschied zwischen einem bewältigten Vorfall und einem finanziellen sowie rechtlichen Desaster ausmachen.

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